Die Kosten für das Arbeitsgericht setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Streitwert. In der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – auch der Gewinner bekommt sie nicht erstattet. Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren häufig vollständig.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor einer Klage zurück, weil sie ein finanzielles Risiko wie vor dem Zivilgericht befürchten. Tatsächlich funktioniert das Arbeitsgericht nach eigenen Regeln, die das Prozessrisiko in der ersten Instanz deutlich senken. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Kosten entstehen, wie sich der Streitwert berechnet und wann Sie am Ende trotzdem etwas zahlen.
Welche Kosten entstehen vor dem Arbeitsgericht?
Vor dem Arbeitsgericht fallen zwei Arten von Kosten an: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Beide bemessen sich nach dem Streitwert, dem in Geld ausgedrückten Wert des Rechtsstreits.
Gerichtsgebühren sind die Gebühren, die das Gericht für seine Tätigkeit erhebt. Sie richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Anwaltskosten sind das Honorar Ihres Rechtsanwalts, das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wird.
Beim Arbeitsgericht handelt es sich um das erstinstanzliche Gericht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa bei Kündigung, ausstehendem Lohn oder Zeugnisberichtigung. Eine Übersicht zum Aufbau bietet der Beitrag zum Arbeitsgericht bei Wikipedia.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht?
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltskosten, wobei ein Vergleich die Gerichtsgebühren meist vollständig entfallen lässt.
Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro liegt der Streitwert bei 9.000 Euro. Kommt es zu einem Urteil, fallen dafür Gerichtsgebühren in Höhe von zwei vollen Gebühren an. Endet das Verfahren durch Vergleich – was in über der Hälfte der arbeitsgerichtlichen Verfahren geschieht – reduziert sich die Gerichtsgebühr auf null.
Wer die genaue Höhe seiner eigenen Anwaltskosten ermitteln möchte, kann die Anwaltskosten anhand des Streitwerts berechnen und so vorab kalkulieren.
Warum trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten – das regelt § 12a Arbeitsgerichtsgesetz. Selbst wer gewinnt, bleibt auf seinem eigenen Anwaltshonorar sitzen.
Diese Regel unterscheidet das Arbeitsgericht grundlegend vom Zivilprozess, in dem der Verlierer die Kosten des Gegners übernimmt. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Arbeitnehmer aus Angst vor hohen Kostenrisiken auf berechtigte Ansprüche verzichten. Der genaue Wortlaut steht in § 12a ArbGG bei gesetze-im-internet.de.
Praktische Folge: Auch bei einer verlorenen Klage zahlen Sie nur Ihren eigenen Anwalt und – falls kein Vergleich zustande kommt – die Gerichtsgebühren. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers müssen Sie nicht übernehmen.
Wie hoch sind die Gerichtskosten am Arbeitsgericht konkret?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert und der Verfahrensart. Bei einem streitigen Urteil fallen 2,0 Gebühren an, bei einem Vergleich entfallen sie in der Regel vollständig.
Die Gebührenhöhe pro Streitwertstufe ergibt sich aus der Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispielwerte für ein Verfahren, das durch Urteil endet.
| Streitwert | Einfache Gebühr | Gerichtsgebühr bei Urteil (2,0) |
|---|---|---|
| 3.000 € | 119 € | 238 € |
| 6.000 € | 179 € | 358 € |
| 9.000 € | 241 € | 482 € |
| 15.000 € | 325 € | 650 € |
Endet das Verfahren durch Vergleich, fällt für die Einigung keine Gerichtsgebühr an. Das ist einer der Gründe, warum arbeitsgerichtliche Verfahren so häufig mit einem Vergleich abgeschlossen werden.
Was kostet der eigene Anwalt am Arbeitsgericht?
Die Anwaltskosten bemessen sich nach dem RVG und dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 9.000 Euro liegen sie einschließlich Vergleich häufig zwischen 1.500 und 2.500 Euro brutto.
Typischerweise fallen eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr und – bei einer Einigung – eine Einigungsgebühr an, jeweils zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Da diese Systematik derselben Logik wie in anderen Rechtsgebieten folgt, hilft ein Blick auf die Methode, die Anwaltskosten berechnen Streitwert beschreibt.
Wichtig: Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten nach Ablauf der Wartezeit. Ohne Versicherung kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken?
Ja. Ein Vergleich, eine Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe sind die drei wirksamsten Wege, die Kosten für das Arbeitsgericht zu reduzieren.
Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die die Verfahrenskosten ganz oder teilweise übernimmt, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Der Antrag wird beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt und geprüft.
Die Regel des § 12a ArbGG gilt nur für die erste Instanz. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht greift wieder das übliche Prinzip, dass der Verlierer die Kosten des Gegners trägt – dort steigt das finanzielle Risiko also spürbar.
Wie unterscheiden sich die Kosten von anderen Verfahren?
Anders als beim Arbeitsgericht kann bei anderen Gerichtsverfahren der Verlierer voll für die gegnerischen Kosten haften. Ein Vergleich der Kostenlogik zeigt, wie günstig die erste Instanz beim Arbeitsgericht ausfällt.
Wer familienrechtliche Kosten einordnen möchte, findet Orientierung in den Beiträgen zu den Gerichtskosten bei einer Scheidung sowie zu den Scheidungskosten. Dort gelten andere Berechnungsgrundlagen als im Arbeitsrecht.
Die Grundstruktur bleibt jedoch überall gleich: Der Streitwert bestimmt die Gebühr, und die Verfahrensart entscheidet, ob volle oder reduzierte Sätze anfallen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer zahlt die Kosten für das Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das regelt § 12a Arbeitsgerichtsgesetz. Die Gerichtsgebühren zahlt grundsätzlich der Verlierer, entfallen aber vollständig, wenn das Verfahren durch einen Vergleich beendet wird. Endet der Prozess mit Urteil, fallen zwei volle Gebühren nach dem Streitwert an.
Wie hoch ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro liegt der Streitwert also bei 9.000 Euro. Werden zusätzliche Ansprüche wie ausstehender Lohn oder ein Zeugnis geltend gemacht, kann sich der Streitwert erhöhen. Aus dieser Summe berechnen sich sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltsgebühren.
Fallen Gerichtskosten an, wenn ein Vergleich geschlossen wird?
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht entfallen die Gerichtsgebühren in der Regel vollständig. Das ist ein wesentlicher Grund, warum über die Hälfte der arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einer Einigung endet. Ihr eigener Anwalt kann jedoch eine zusätzliche Einigungsgebühr abrechnen, die den Anwaltsaufwand vergütet. Unter dem Strich bleibt ein Vergleich meist die kostengünstigste Variante.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Arbeitsgericht?
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit, die häufig drei Monate beträgt. Vor der Klage sollten Sie eine Deckungszusage einholen. Bestand die Versicherung bereits vor dem Streit, sind Kündigungsschutz- und Lohnklagen üblicherweise abgedeckt.
Was kostet die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht?
In der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gilt § 12a Arbeitsgerichtsgesetz nicht mehr. Dort trägt der Verlierer die vollen Kosten des Gegners, einschließlich dessen Anwaltshonorar. Das finanzielle Risiko steigt dadurch deutlich. Vor einer Berufung sollten Sie die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko genau mit Ihrem Anwalt besprechen.
Fazit: So kalkulieren Sie das Kostenrisiko richtig
Die Kosten für das Arbeitsgericht sind in der ersten Instanz gut kalkulierbar und niedriger, als viele befürchten. Dank § 12a ArbGG bleiben Sie auch bei einer Niederlage von den Anwaltskosten des Gegners verschont, und ein Vergleich lässt die Gerichtsgebühren entfallen.
Lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie klagen. So erhalten Sie eine belastbare Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten – und finden über unsere Anwaltssuche schnell die passende Kanzlei in Ihrer Nähe.