Kosten für Arbeitsgericht: Was Sie wirklich zahlen müssen
Die Kosten für das Arbeitsgericht setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Streitwert. In der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – auch der Gewinner bekommt sie nicht erstattet. Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren häufig vollständig.