Scheidungskosten: Was Sie wissen sollten

Die Scheidungskosten setzen sich in Deutschland aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem Vermögen berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen kostet meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro insgesamt. Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Viele Menschen scheuen die Trennung, weil sie die finanzielle Belastung nicht einschätzen können. Genau hier setzt dieser Ratgeber an: Sie erfahren, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Faktoren sie erhöhen und mit welchen Schritten Sie konkret sparen. So können Sie Ihre Scheidung realistisch kalkulieren, statt sich von diffusen Ängsten leiten zu lassen.

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Scheidungskosten bestehen aus zwei Hauptbestandteilen: den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Beide werden nicht frei festgelegt, sondern gesetzlich über den Verfahrenswert bestimmt.

Der Verfahrenswert ist der rechnerische Streitwert, auf dessen Basis Gericht und Anwalt ihre Gebühren berechnen. Er ergibt sich aus dem dreifachen gemeinsamen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, zuzüglich eines Anteils am Vermögen. Der Mindestverfahrenswert beträgt laut Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) 3.000 Euro.

Die Anwaltskosten wiederum ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Anwalt darf bei einer Scheidung nicht frei verhandeln, sondern rechnet nach festen Gebührensätzen ab, die an den Verfahrenswert gekoppelt sind.

Welche Rolle spielt der Anwaltszwang?

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Das bedeutet: Mindestens der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss anwaltlich vertreten sein.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt in der Praxis oft ein einziger Anwalt. Der andere Ehepartner muss dem Scheidungsantrag dann nur zustimmen und spart die eigenen Anwaltskosten vollständig. Wer sicher gehen will, findet Unterstützung bei einem Rechtsanwalt für Scheidung.

Was kostet eine Scheidung konkret?

Eine einvernehmliche Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen kostet insgesamt meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten. Bei geringem Verfahrenswert liegen die Gesamtkosten teils unter 1.000 Euro.

Die folgende Tabelle zeigt Näherungswerte für die Gesamtkosten in Abhängigkeit vom Verfahrenswert. Die Werte umfassen die Gerichtskosten und die Kosten eines Anwalts und dienen der groben Orientierung.

Verfahrenswert Gerichtskosten (ca.) Anwaltskosten (ca.) Gesamt (ca.)
3.000 € 300 € 750 € 1.050 €
8.000 € 500 € 1.400 € 1.900 €
15.000 € 700 € 2.100 € 2.800 €
25.000 € 900 € 2.900 € 3.800 €

Beauftragen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten entsprechend. Die Gerichtskosten fallen dagegen nur einmal an und werden in der Regel hälftig geteilt.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen gemeinsamen Nettomonatseinkommen. Verdienen beide Ehepartner zusammen 4.000 Euro netto im Monat, beträgt der Grundwert 12.000 Euro.

Hinzu kommt der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften. Pro auszugleichendem Anrecht setzt das Gericht üblicherweise 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens an. Auch erhebliches Vermögen erhöht den Verfahrenswert und damit die Scheidungskosten.

Wann übernimmt der Staat die Scheidungskosten?

Wer die Scheidungskosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Verfahrenskostenhilfe ist das Pendant zur Prozesskostenhilfe in Familiensachen. Grundlage ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen nach Abzug von Miete, Unterhaltspflichten und Freibeträgen. Nähere Informationen bietet die offizielle Übersicht zur Prozesskostenhilfe.

Den Antrag stellen Sie zusammen mit dem Scheidungsantrag über Ihren Anwalt beim Familiengericht. Wichtig: Bewilligte Verfahrenskostenhilfe kann in Raten zurückgefordert werden, wenn sich Ihre finanzielle Lage in den folgenden vier Jahren verbessert.

Wie lassen sich die Scheidungskosten senken?

Die wirksamste Methode zum Sparen ist die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Dadurch entfallen die zweiten Anwaltskosten, und das Verfahren wird deutlich schneller.

Folgende Ansätze reduzieren die Scheidungskosten spürbar:

  • Einigung vor Gericht: Wer sich über Unterhalt, Hausrat und Sorgerecht außergerichtlich einigt, vermeidet teure Streitverfahren.
  • Folgesachen auslagern: Regelungen wie der Unterhalt bei Scheidung lassen sich per notarieller Vereinbarung klären, statt sie in den Scheidungsverbund zu ziehen.
  • Trennungsjahr korrekt einhalten: Das Trennungsjahr vor der Scheidung vermeidet Verzögerungen und zusätzliche Anträge.
  • Verfahrenskostenhilfe prüfen: Bei geringem Einkommen sinkt Ihr Eigenanteil auf null.

Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Seit 2013 sind reine Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Der Gesetzgeber hat Prozesskosten für die Lebensführung weitgehend vom Steuerabzug ausgenommen.

Kosten für einzelne Folgesachen, etwa die Regelung des nachehelichen Unterhalts, können in Einzelfällen steuerlich relevant sein. Klären Sie das mit einem Steuerberater, bevor Sie Rechnungen einreichen.

Scheidungskosten und Rechtsschutzversicherung

Eine klassische Rechtsschutzversicherung übernimmt Scheidungskosten in der Regel nicht. Familien- und Eherecht ist bei den meisten Tarifen ausgeschlossen oder auf eine reine Erstberatung begrenzt.

Prüfen Sie dennoch Ihre Police, denn einige Versicherer bieten optionale Bausteine mit Beratungsleistung. Welche Leistungen sinnvoll sind, zeigt der Ratgeber, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist und wann sie leistet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer trägt die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich beide Ehepartner in der Regel die Gerichtskosten zur Hälfte. Beauftragt nur ein Partner einen Anwalt, trägt dieser die Anwaltskosten zunächst allein. Häufig vereinbaren die Paare intern, auch diese Kosten aufzuteilen. Eine gerichtliche Kostenverteilung nach Verschulden gibt es im modernen Scheidungsrecht nicht mehr.

Wie hoch ist der Mindestverfahrenswert bei einer Scheidung?

Der Mindestverfahrenswert beträgt laut FamGKG 3.000 Euro. Er greift, wenn das gemeinsame Nettoeinkommen sehr niedrig ist oder kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Bei diesem Wert liegen die Gesamtkosten für Gericht und einen Anwalt bei rund 1.000 Euro. Die Gerichte können den Wert im Einzelfall anpassen, etwa bei besonders geringem Einkommen.

Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?

Ja, viele Anwälte bieten Ratenzahlung für ihr Honorar an. Zudem können Sie Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung beantragen, bei der der Staat vorstreckt und Sie in monatlichen Raten zurückzahlen. Die Höhe der Rate richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen. Sprechen Sie die Zahlungsmodalitäten vor der Beauftragung offen mit Ihrem Anwalt ab.

Erhöht der Versorgungsausgleich die Scheidungskosten?

Ja, der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten. Pro auszugleichendem Rentenanrecht setzt das Gericht meist 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens an. Bei mehreren Anrechten summiert sich das spürbar. Der Ausgleich der Rentenanwartschaften ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich nur in Ausnahmefällen ausschließen, etwa bei sehr kurzer Ehedauer unter drei Jahren.

Fazit

Die Scheidungskosten sind kalkulierbar, weil sie gesetzlich an den Verfahrenswert gekoppelt sind. Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt hält die Kosten niedrig, während Streit über Folgesachen sie schnell in die Höhe treibt. Wer wenig verdient, wird durch die Verfahrenskostenhilfe entlastet.

Verschaffen Sie sich jetzt Klarheit über Ihre persönliche Situation und lassen Sie den Verfahrenswert individuell berechnen. Ein spezialisierter Anwalt zeigt Ihnen im Erstgespräch, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie sie senken. Nehmen Sie den ersten Schritt und holen Sie sich fachkundige Beratung.