Gerichtskosten bei einer Scheidung: Was Sie wissen sollten
Die Gerichtskosten bei einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten plus Vermögen berechnet. Für das Scheidungsverfahren fällt eine 2,0-Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) an. Bei durchschnittlichem Einkommen liegen die reinen Gerichtskosten meist zwischen 300 und 700 Euro.