Scheidungskosten: Was Sie wissen sollten

Schreibtisch mit Dokumenten, Taschenrechner und Ehering zur Berechnung der Scheidungskosten

Die Scheidungskosten setzen sich in Deutschland aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem Vermögen berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung mit durchschnittlichem Einkommen kostet meist zwischen 1.500 und 3.000 Euro insgesamt. Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.