Anwalt für Scheidung und Familienrecht finden

Ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht vertritt Sie bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich. In Deutschland ist bei einer Scheidung mindestens ein Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben, weil nur er einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen darf. Er berät zu Fristen, berechnet Ansprüche und sorgt dafür, dass Vereinbarungen rechtlich wirksam sind.

Was macht ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht?

Ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht übernimmt alle rechtlichen Schritte rund um das Ende einer Ehe. Er stellt den Scheidungsantrag, verhandelt Folgesachen und vertritt Sie vor dem Familiengericht.

Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der Ehe, Familie und Verwandtschaft regelt – gesetzlich verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG).

Typische Aufgaben eines solchen Anwalts sind:

  • Einreichen und Begründen des Scheidungsantrags
  • Berechnung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
  • Regelung von Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Aufteilung von Vermögen (Zugewinnausgleich) und Hausrat
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs für Rentenansprüche

Wer den gesamten Ablauf besser verstehen möchte, findet in unserem Ratgeber zu Ablauf, Kosten und Dauer einer Scheidung eine Schritt-für-Schritt-Übersicht.

Wann brauche ich zwingend einen Anwalt?

Bei jeder Scheidung in Deutschland ist mindestens ein Anwalt Pflicht, weil der Scheidungsantrag dem sogenannten Anwaltszwang unterliegt. Ohne anwaltliche Vertretung nimmt das Familiengericht den Antrag nicht an.

Der Anwaltszwang gilt laut § 114 FamFG für alle Ehesachen vor dem Familiengericht. Möchten beide Partner einvernehmlich geschieden werden, genügt es, wenn nur einer von beiden einen Anwalt beauftragt – der andere kann dem Scheidungsantrag ohne eigenen Anwalt zustimmen.

Streiten sich beide Seiten dagegen über Unterhalt, Kinder oder Vermögen, benötigt in der Regel jeder Ehepartner eine eigene anwaltliche Vertretung, weil ein Anwalt nicht beide Parteien gleichzeitig vertreten darf.

Was kostet ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht?

Die Kosten eines Anwalts für Scheidung und Familienrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Verfahrenswert ab. Dieser ergibt sich vor allem aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen und dem Vermögen der Eheleute.

Als grobe Orientierung: Bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert liegen Anwalts- und Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Je höher Einkommen und Streitpunkte, desto höher fallen die Kosten aus.

Kostenpunkt Berechnungsgrundlage typische Spanne
Anwaltsgebühren Verfahrenswert nach RVG 1.000 – 2.500 €
Gerichtskosten Verfahrenswert nach FamGKG 300 – 800 €
Erstberatung gesetzlich gedeckelt bis 190 € netto

Die Erstberatung ist für Verbraucher laut § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto begrenzt. Mehr Details finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sowie im Überblick zu Scheidungskosten.

Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht – was ist besser?

Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine zusätzliche Qualifikation nachgewiesen und mindestens 120 Fälle sowie einen theoretischen Lehrgang absolviert. Für komplexe Trennungen ist er häufig die sicherere Wahl.

Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf Sie bei einer Scheidung vertreten. Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ setzt jedoch besondere theoretische und praktische Erfahrung voraus, die von der Rechtsanwaltskammer geprüft wird. Worin sich die Titel unterscheiden, erklärt unser Artikel zum Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt.

Bei einer einfachen, einvernehmlichen Scheidung ohne Kinder und Vermögen genügt oft ein erfahrener Anwalt. Bei strittigem Unterhalt, Sorgerecht oder größerem Vermögen zahlt sich die Spezialisierung eines Fachanwalts meist aus.

Woran erkenne ich einen guten Anwalt für Scheidung und Familienrecht?

Einen guten Anwalt für Scheidung und Familienrecht erkennen Sie an klarer Kommunikation, transparenten Kosten und Erfahrung im Familienrecht. Er erklärt Ihre Chancen realistisch, statt Erfolge zu versprechen.

Achten Sie auf eine nachvollziehbare Ersteinschätzung, feste Ansprechpartner und schriftliche Honorarvereinbarungen. Ein seriöser Anwalt drängt Sie nicht in einen Rechtsstreit, wenn eine einvernehmliche Lösung möglich ist.

Konkrete Kriterien haben wir in unserem Ratgeber worauf man bei der Anwaltssuche achten sollte zusammengestellt. Ergänzend lohnt ein Blick auf gute Anwälte für Familienrecht.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach der Erstberatung sammelt der Anwalt alle relevanten Unterlagen, prüft Ansprüche und stellt bei Scheidungsreife den Antrag beim Familiengericht. Voraussetzung ist in den meisten Fällen ein abgeschlossenes Trennungsjahr.

Das Trennungsjahr ist der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum, in dem Eheleute vor der Scheidung getrennt leben müssen, um das Scheitern der Ehe zu belegen. Details dazu finden Sie im Beitrag zum Trennungsjahr.

Auch die Höhe des Unterhalts bei Scheidung ist ein zentrales Thema, das Ihr Anwalt frühzeitig berechnet, damit keine Ansprüche verloren gehen. Zahlen zur Scheidungshäufigkeit veröffentlicht regelmäßig das Statistische Bundesamt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich für eine Scheidung überhaupt einen Anwalt nehmen?

Ja. In Deutschland gilt bei Ehesachen Anwaltszwang, das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur ein Partner einen Anwalt beauftragt; der andere stimmt dann ohne eigenen Anwalt zu und spart dadurch Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Fachanwalt für Familienrecht?

Jeder Rechtsanwalt darf im Familienrecht tätig werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat jedoch zusätzlich einen mehrtägigen Fachlehrgang und eine Mindestzahl bearbeiteter Fälle nachgewiesen und diese Qualifikation von der Rechtsanwaltskammer prüfen lassen. Bei strittigen oder komplexen Verfahren bietet ein Fachanwalt daher oft mehr Sicherheit und Spezialwissen.

Wie viel kostet ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Einkommen und Vermögen ergibt. Bei einer durchschnittlichen einvernehmlichen Scheidung liegen Anwalts- und Gerichtskosten häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Eine anwaltliche Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 Euro netto begrenzt.

Kann ein Anwalt beide Ehepartner vertreten?

Nein. Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten, weil sonst ein Interessenkonflikt entsteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht deshalb nur ein Partner einen Anwalt, der andere stimmt zu. Sobald Streitpunkte wie Unterhalt oder Sorgerecht bestehen, sollte jeder Ehepartner eine eigene anwaltliche Vertretung haben.

Fazit

Ein Anwalt für Scheidung und Familienrecht ist bei einer Scheidung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch Ihre finanziellen und persönlichen Interessen. Achten Sie auf Erfahrung, transparente Kosten und eine ehrliche Ersteinschätzung. Vergleichen Sie mehrere Kanzleien und nutzen Sie die günstige Erstberatung, um den passenden Anwalt für Ihre Situation zu finden – am besten noch vor Ablauf des Trennungsjahres.